Fuldaer Informationsdienst für angewandte Gesundheitswissenschaften und klinische Praxis

Desinfektion von Einweghandschuhen

[erstellt 26/Feb/2010]

Frage

Ist eine Desinfektion von Einweghandschuhen zulässig?

Hintergrund

Medizinische Schutzhandschuhe stellen einen elementaren infektionsprophylaktischen Barriereschutz in Klinik und Praxis dar. Sie werden unterschieden in nichtsterile und sterile Schutzhandschuhe. Nichtsterile Handschuhe sollen die Anwender und Anwenderinnen beispielsweise vor dem Kontakt mit infektiösem Material oder Gefahrstoffen (z.B. Zytostatika) schützen. Sterile Handschuhe sollen Personal und Patienten vor Infektionen schützen wie beispielsweise Einweghandschuhe, die für Operationen verwendet werden [1].

Im klinischen Alltag kann es aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass Einweghandschuhe mit Desinfektionsmittel besprüht werden oder eine Händedesinfektion mit angezogenen Handschuhen durchgeführt wird.

Antwort

Anhand repräsentativer Informationen des Robert Koch Institutes und des Arbeitskreises Krankenhaus- & Praxishygiene der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) wird die Frage im Folgenden beantwortet. In beiden Quellen wird übereinstimmend festgehalten, dass die Desinfektion von Handschuhen grundsätzlich nicht zu empfehlen ist [1; 2].

Speziell von Herstellern entwickelte Handschuhe wie Biogel Diagnostic® verlieren durch das Desinfektionsmittel ihre Schutzfunktion gegenüber Infektionserregern nicht. Eine Desinfektion ist nur dann vertretbar, wenn Desinfizierbarkeit und Dichtheit für einen bestimmten Handschuh reproduzierbar geprüft und explizit die Materialverträglichkeit zwischen dem Handschuh und dem Desinfektionsmittel nachgewiesen wurde [1]. Voraussetzung für die Desinfektion eines Handschuhs wäre auch, dass keine Kontamination mit Blut, Sekreten, Exkreten erfolgt ist. Nur unter gesonderten Umständen (bspw. Blutabnahme) ist auch eine Desinfektion der behandschuhten Hand zulässig.

In der jeweiligen Arbeitssituation (bspw. häufiges Berühren von Bedienelementen wie Computertastaturen und Geräten auf Intensivstationen, Laborarbeit mit kontaminierten Materialien etc.) sind das vorangegangene Perforationsrisiko und die Wahrscheinlichkeit der (Umgebungs-)Kontamination mit Viren oder multiresistenten Erregern dafür ausschlaggebend, ob ein Handschuh desinfiziert werden kann oder nicht [1; 2].

Eine Perforation des Einweghandschuhs – verursacht durch die Anwendung eines nicht auf Materialverträglichkeit geprüften Desinfektionsmittels – kann mit dem bloßen Auge nicht erkannt werden. Unbedingt sollten die Herstellerangaben auf Hinweise zur Dichtheit und Desinfizierbarkeit der Handschuhe beachtet werden. In der Leitlinie des Arbeitskreises Krankenhaus- & Praxishygiene der AWMF wird darauf hingewiesen, dass eine Handschuhdesinfektion als „allgemeines Handlungsprinzip zur Kostenreduktion obsolet ist.“ [1].

Literatur

  1. Arbeitskreis „Krankenhaus- & Praxishygiene“ der AWMF: Leitlinien zur Hygiene in Klinik und Praxis. Anforderungen an Handschuhe zur Infektionsprophylaxe im Gesundheitswesen. Leitlinienregister Nr. 029/021. Institution: AWMF, 2009. Abrufbar unter: http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/029-021.htm (Zugriff: 29.02.2010).
  2. Robert Koch Institut: Empfehlungen zur Händehygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch Institut. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 2000, 43: 230-233.

Haftungsausschluss

Ergebnisse aus klinischen Studien, Übersichtsarbeiten, Leitlinien etc. dienen lediglich Ihrer Information und stellen keine Empfehlungen für oder gegen eine bestimmte Diagnose oder Therapie dar. Auch können die Ergebnisse kein Ersatz für eine Untersuchung, Diagnose oder Therapie und deren Überwachung durch medizinisch oder pflegerisch ausgebildete Personen sein. Die Ergebnisse sollten auf keinen Fall ohne vorherige gründliche Prüfung des einzelnen Behandlungsfalles und der besonderen Situation des einzelnen Patienten und der einzelnen Patientin angewendet werden. Der Fuldaer Informationsdienst für angewandte Gesundheitswissenschaften und klinische Praxis – FiNDAX – kann für entstandene Schäden jedweder Art, die aus der Nutzung der von FiNDAX angebotenen Informationen resultieren, nicht haftbar gemacht werden.

Download

Diese Frage steht als pdf-download zur Verfügung:
http://www.findax.de/downloads/desinfektion-einweghandschuhe.pdf

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